
Ein Systemwechsel mit Signalwirkung
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz beendet der Gesetzgeber die Logik der Riester-Rente: Ab 2027 starten das Altersvorsorgedepot und ein neues Fördersystem, und alte Riester-Produkte werden nicht mehr neu vertrieben. Hinzu kommt eine Besonderheit: Der Staat soll mit einem eigenen Standarddepot selbst als Anbieter auftreten. Damit entsteht eine neue Dynamik zwischen Standardisierung, Eigenverantwortung und individueller Gestaltung.
Was bedeutet das für Sie als Anlegerin oder Anleger?
Die Reform macht den Einstieg einfacher und verlagert die Verantwortung stärker auf den Kapitalmarkt und die eigene Entscheidung. Daraus ergeben sich drei Spannungsfelder:
• Einfacher Zugang vs. geringere Steuerbarkeit
• Standardlösung vs. individuelle Strategie
• Staatliches Angebot vs. eigene Entscheidungshoheit
Genau hier liegt Ihr Handlungsspielraum.
Das Standardprodukt: bewusst einfach, bewusst begrenzt
Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt anbieten. Es ist klar strukturiert und auf breite Nutzbarkeit ausgelegt:
• vollständig digital abschließbar
• zwei Fonds mit vorgegebener Aufteilung, die sich zum Rentenbeginn hin automatisch risikoärmer ausrichtet
• Effektivkosten von maximal 1,0 % pro Jahr
• keine Garantien, dafür mehr Renditechancen
Es gibt Orientierung und ist ein guter Impuls für alle, die bisher nichts getan haben. Individuelle Feinsteuerung bietet es nicht. Wer mehr Spielraum möchte, kann innerhalb des Altersvorsorgedepots aus einem breiteren Fondsangebot wählen.
Attraktive Förderung, aber nicht automatisch die optimale Lösung
Auf den ersten Blick überzeugt die Förderung:
• Für jeden Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro zahlt der Staat 50 Cent dazu.
• Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr sind es 25 Cent je Euro, also maximal 540 Euro Grundzulage.
• Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage, die schon ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat voll erreichbar ist.
Entscheidend ist aber nicht die Förderung allein, sondern wie wirksam sie in Ihre Gesamtstrategie eingebettet ist.
Mehr Menschen erhalten Zugang
Neu förderberechtigt sind insbesondere:
• Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (Steuererklärung erforderlich)
• Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Das System öffnet sich. Ihren individuellen Einstieg oder Umstieg gestalten wir gemeinsam mit Ihnen.
Unser Blick als Private Strategist
Die Reform schafft neue Möglichkeiten, aber auch neue Entscheidungen. Standardlösungen sind ein sinnvoller Einstieg. Ihre eigentliche Wirkung entfalten sie erst, wenn sie strategisch in Ihr Gesamtvermögen integriert werden.
Wir analysieren derzeit die Details der Ausgestaltung und leiten daraus ab, wie Sie die neuen Instrumente sinnvoll nutzen können, über den Standard hinaus. Diese Fragen klären wir 2027 in unseren Check-Up-Gesprächen.
Ab 2027 begleiten wir Sie dabei, nicht einfach teilzunehmen, sondern bewusst zu entscheiden.



