30.10.2026

Frühstartrente im Bundestag beschlossen: Der Staat steigt künftig schon mit sechs Jahren in die Altersvorsorge ein

Zeitenwende bei der Altersversorgung in Deutschland. Die private Altersvorsorge beginnt künftig nicht erst mit dem ersten Arbeitsvertrag, sondern bereits in der Grundschule. Der Bundestag hat die Einführung der Frühstartrente beschlossen und damit ein neues Fördermodell für Kinder auf den Weg gebracht. Der Staat zahlt künftig für förderberechtigte Kinder monatlich Geld in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ein. Das zeigt deutlich die großen gesellschaftlichen Herausforderungen, die ein lebenswerter Ruhestand bedeuten. Wir müssen früher und anders Lösungen finden, da die klassischen Wege nicht ausreichen.Die Regelung soll ab dem Geburtsjahrgang 2020 greifen und verfolgt gleich mehrere Ziele: Vermögensaufbau, Altersvorsorge und einen frühen Zugang zum Kapitalmarkt.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten. Das Geld wird in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot eingezahlt.Über die gesamte Förderphase kommen so 1.440 Euro staatliche Einzahlungen zusammen.Die Förderung startet mit den Kindern, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. In den Folgejahren wird jeweils der neue Jahrgang der Sechsjährigen aufgenommen. Für ältere Kinder können zwar ebenfalls Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist für sie jedoch nicht vorgesehen.

Die staatlichen Einzahlungen bilden lediglich den Grundstein. Eltern, Großeltern oder andere Angehörige können den Vertrag zusätzlich besparen.

Nach dem Gesetzentwurf sind private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Der Vertragsabschluss soll unkompliziert und vollständig digital erfolgen können. Eine verpflichtende Beratung ist nicht vorgesehen.Voraussetzung bleibt aber, dass der Bundesrat dem Gesetzesentwurf noch zustimmt.


Auch ohne Vertrag fließt Geld in die Vorsorge

Bemerkenswert ist ein weiterer Punkt des Gesetzes: Kinder sollen die Förderung nicht verlieren, wenn ihre Eltern keinen Vertrag abschließen. In diesem Fall werden die zehn Euro monatlich zentral über ein neues Sondervermögen des Bundes angelegt. Dieses Sondervermögen mit dem Namen „Frühstartrente“ soll Anfang 2028 eingerichtet werden.Die angesammelten Ansprüche können später in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.


Klare Vorgabe für die Anlage

Während im ursprünglichen Gesetzentwurf noch allgemein von einer global diversifizierten Anlage gesprochen wurde, hat der Finanzausschuss die Vorgaben kurz vor der Verabschiedung verschärft.Das Geld des Sondervermögens darf künftig ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Nach der Begründung des Ausschusses soll damit sichergestellt werden, dass die Kapitalanlage nicht für andere politische Zwecke genutzt wird.


Zugriff erst im Ruhestand

Wer auf ein früher verfügbares Startkapital für Ausbildung oder Studium gehofft hat, wird enttäuscht sein. Das geförderte Kapital bleibt langfristig gebunden. Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Die während der Ansparzeit erzielten Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Dann ist aber die nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Eigene, ungeförderte Beiträge sollen aber kündbar sein.


Mehr als nur Altersvorsorge

Die Bundesregierung verbindet mit der Frühstartrente nicht allein den Aufbau von Vermögen. Nach ihrer Auffassung sollen Kinder und Familien auch praktische Erfahrungen mit langfristigem Investieren sammeln. Anbieter und öffentliche Stellen werden deshalb verpflichtet, verständliche Informationen zur Entwicklung des Vermögens, zu Rendite, Risiken und den Grundlagen der Kapitalanlage bereitzustellen. Die Bundesregierung verweist dabei auf Forschungsergebnisse, wonach frühe Erfahrungen am Kapitalmarkt das spätere Finanzverhalten prägen können.


Ein neuer Baustein der Altersvorsorge

Mit der Frühstartrente betritt Deutschland Neuland. Erstmals wird staatlich geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorge systematisch bereits im Kindesalter aufgebaut. Ob aus dem frühen Einstieg tatsächlich ein spürbarer Beitrag zur Altersvorsorge wird, bleibt eine Frage der künftigen Entwicklung. Das große Ziel ist aber, dass die Frühstartrente mit dem achtzehnten Lebensjahr in das ebenfalls neu geschaffene Altersvorsorgedepot transferiert wird. Ein Automatismus ist im Gesetzesentwurf zwar nicht vorgesehen, aber die Möglichkeiten für die Übertragung sind vorgesehen und gewünscht. Damit ist erstmals ein lückenloser Baustein vom Schulalter bis zur Rente geschaffen.


Unser Blick als Private Strategist

Die Frühstartrente ist ein gutes Signal, ersetzt aber noch keinen Vermögensaufbau. Die wirksamen Entscheidungen liegen weiterhin bei Ihnen: Welche Bausteine der Familie sollten zuerst gefüllt werden? Was muss kurz- und mittelfristig verfügbar bleiben? Und wie gelingt der Übergang mit 18?

Diese Fragen gehen wir in den kommenden Jahren gemeinsam mit Ihnen an, damit Frühstartrente, private Zuzahlungen und Ihre übrige Vorsorge sinnvoll ineinandergreifen.